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   VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697   

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VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 (https://dejure.org/2020,8260)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 (https://dejure.org/2020,8260)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. März 2020 - AN 16 M 19.01697 (https://dejure.org/2020,8260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 165 VwGO i. V. m. § 151 VwGO; VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 5
    Kostenfestsetzung - Vertretung durch Arbeitgeberverband als zweckentsprechende Rechtsverteidigung

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung - Vertretung durch Arbeitgeberverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 11 S 18.00776

    Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 (AN 11 S 18.00776) lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach den Antrag der Antragstellerin (nachfolgend: Erinnerungsführerin) auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs, mit dem sie sich gegen die von der Antragsgegnerin (nachfolgend: Erinnerungsgegnerin) verfügte Zuweisung einer Tätigkeit in ... wendet, ab und legte ihr die Kosten des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 VwGO auf.

    In diesem ist unter dem Eingangsdatum 27. April 2018 eine Gesamtsumme von 1.160,00 EUR und unter dem Eingangsdatum 15. Mai 2018 eine Gesamtsumme von 319, 00 EUR jeweils unter dem Rechnungsstichwort "Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776" ausgewiesen.

    Instanz, AN 11 S 18.00776.

    1,8 Stunden, Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 Zuweisung VCS; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ... ... AN 11 S 18.00776; Wert: 261, 00 EUR.

    0,4 Stunden; Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 Beschluss VGH München; Wert: 58, 00 EUR.

    1,7 Stunden, Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; AGV Prozessführung; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 Antrag ... ...; Wert: 246, 50 EUR.

    0,2 Stunden; Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; AGV Prozessführung; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 2.5.; Wert: 29, 00 EUR.

    4,4 Stunden; Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; AGV Prozessführung; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 Erwiderung; Wert: 638, 00 EUR.

    0,8 Stunden; Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; AGV Prozessführung; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 AN 11 S 18.00776; Wert: 116, 00 EUR.

    0,9 Stunden; Preis: 145, 00 EUR; Preiseinheit: 1 Stunde; AGV Prozessführung; Zuweisung ... ... ... AN 11 S 18.00776 30.4.; Wert: 130, 50 EUR.

    Der grundsätzlich bestehende unmittelbare Zusammenhang zu dem gerichtlichen Verfahren wird im Übrigen bereits durch die vorgelegten Rechnungen deutlich, nachdem sich in den einzelnen aufgeführten Positionen jeweils die Bezeichnung "AGV-Prozessführung" unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens AN 11 S 18.00776 wiederfindet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 1 E 685/18

    Unterfallen der Kosten für die Prozessvertretung durch einen bevollmächtigten

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Auch eine Behörde bzw. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügt, kann sich im Verwaltungsprozess durch einen Rechtsanwalt oder - wie hier - durch einen sonstigen Bevollmächtigten i. S. d. § 67 Abs. 2 Satz 2 VwGO vertreten lassen (BayVGH B.v. 28.4.2014 - 3 C 14.440 - NVwZ-RR 2014, 702; NdsOVG B.v. 6.3.2019 - 2 OA 23/19 - juris Rn. 25; OVG NW B.v. 18.6.2019 - 1 E 685/18 - juris Rn. 29; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 22. Aufl. 2016, § 162 Rn. 10).

    Wird ein Zeitaufwand für die Abfassung eines Schriftsatzes geltend gemacht, ist nicht nur die reine Dauer der Niederschrift zu berücksichtigen, sondern auch eine etwa erforderliche Zeit für die gedankliche Vorbereitung einschließlich notwendiger Recherchen (vgl. NdsOVG B.v. 6.3.2019 - 2 OA 23/19 - juris Rn. 31; OVG NW B.v. 18.6.2019 - 1 E 685/18 - juris Rn. 48ff.).

    Nicht von Bedeutung ist an dieser Stelle, in welchem zeitlichen Umfang die Tätigkeiten der ersten oder zweiten Instanz zuzuordnen sind, denn maßgeblich ist insoweit allein der Bezug zur Rechtsstreitigkeit im Ganzen (ebenfalls nicht differenzierend OVG NW B.v. 18.6.2019 - 1 E 685/18 - juris).

    Nicht abgestellt werden kann hingegen auf die für Sachverständige geltenden Vergütungsregelungen des § 9 Abs. 1 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), da die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwaltes eines Arbeitgeberverbandes nicht mit derjenigen eines Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren vergleichbar ist (so auch OVG NW B.v. 18.6.2019 - 1 E 685/18 - juris Rn 79 ff.; a. A. NdsOVG B.v. 6.3.2019 - 2 OA 23/19 - juris Rn. 32).

    Nach einer Mitteilung des Bayerischen Anwaltsverbandes e.V. bewegen sich die Stundensätze im Zivil- und Verwaltungsrecht meist sogar zwischen 180, 00 EUR und 300, 00 EUR (https:// ... Der Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e. V. schätzt die Spannbreite der Stundensätze auf zwischen 120, 00 EUR und 500, 00 EUR liegend ein (http:// ... Hieraus wird deutlich, dass der Stundensatz von 145, 00 EUR eher dem unteren Bereich der angeführten Spannbreiten zuzuordnen ist und damit ersichtlich eindeutig im Bereich der üblichen Vergütung liegt (dahingehend auch OVG NW B.v. 18.6.2019 - 1 E 685/18 - juris, das selbst einen Stundensatz i. H. v. 180, 00 EUR als angemessen erachtet).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Bei dem Arbeitgeberverband ... ... ... handelt es sich um eine "Vereinigung von Arbeitgebern" im Sinne der Norm (vgl. VGH BW B.v. 26.4.2016 - 4 S 64/16 - juris Rn. 2 f.; OVG NW U.v. 27.4.2016 - 1 A 1923/14 - juris Rn. 22; NdsOVG B.v. 6.3.2019 - 5 OA 23/19 - juris).

    Diesen Besonderheiten ist im Verwaltungsprozess dadurch Rechnung zu tragen, dass im Rahmen der Vorschriften über die Vertretungsbefugnis nicht (nur) formal auf die Antragsgegnerin, die Bundesrepublik Deutschland, sondern (auch) auf das Postnachfolgeunternehmen, die ... ... AG, abgestellt wird (vgl. zu einer ausführlichen Begründung auch VGH BW B.v. 26.4.2016 - 4 S 64/16 - juris Rn. 5 f.).

  • VGH Bayern, 24.10.1991 - 20 A 88.40116
    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Die Frage des Umfangs der Erstattungsfähigkeit ist in den Fällen der Vertretung durch einen sonstigen Bevollmächtigten vielmehr anhand der Regelung des § 162 Abs. 1 VwGO zu beantworten (vgl. BayVGH B.v. 24.10.1991 - 20 A 88.40116, 20 AS 88.40114 - NJW 1992, 853 ff.; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung 33. EL September 2018 Rn. 44).

    Denn aus § 162 Abs. 2 VwGO folgt das Gebot, dass die Vergütung sonstiger Bevollmächtigter nicht die entsprechenden fiktiven Gebühren und Auslagen für einen Rechtsanwalt überschreiten darf (Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 22. Aufl. 2016, § 162 Rn. 10a; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung 33. EL September 2018 Rn. 44; BayVGH B.v. 24.10.1991 - 20 A 88.40116 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Einer derartigen Sichtweise würde das rechtsstaatliche Gebot der prozessualen Waffengleichheit der Beteiligten entgegenstehen (BVerfG B.v. 8.10.1974 - 2 BvR 747/73 u.a. - NJW 1975, 103).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Diese Voraussetzung wiederum ist schon dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH B.v. 21.10.2010 - V ZB 210/09 - NJW-RR 2011, 136 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 1923/14

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung i.R.d. Vergabe

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Bei dem Arbeitgeberverband ... ... ... handelt es sich um eine "Vereinigung von Arbeitgebern" im Sinne der Norm (vgl. VGH BW B.v. 26.4.2016 - 4 S 64/16 - juris Rn. 2 f.; OVG NW U.v. 27.4.2016 - 1 A 1923/14 - juris Rn. 22; NdsOVG B.v. 6.3.2019 - 5 OA 23/19 - juris).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    An seine Stelle sind die Postnachfolgeunternehmen getreten, denen es obliegt, sämtliche Entscheidungen zu treffen, die den Status der Beamten und deren Einsatz im Unternehmen betreffen (BVerwG U.v. 20.5.2015 - 6 C 4/14 - NZA-RR 2015, 494).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Notwendig sind die Aufwendungen, wenn sie aus der ex ante-Sicht eines verständigen Beteiligten mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit erforderlich waren (BVerwG U.v. 6.12.1963 - VII C 14/63 - NJW 1964, 686); ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt.
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697
    Das Gericht entscheidet über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. "Erinnerung") gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten in der Besetzung, in der die zu Grunde liegende Kostenlastentscheidung getroffen wurde (BayVGH B.v. 3.12.2003 - 1 N 01.1845 - NVwZ-RR 2004, 309).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19

    Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten

  • LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19

    Kostenfestsetzung; agv comunity e. V.; Abrechnung auf Zeitstundenbasis;

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 C 14.440

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch

  • OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1325

    Beschwerde gegen den Sofortvollzug einer Zuweisungsverfügung der Tätigkeit als

  • VG Karlsruhe, 14.04.2021 - 1 K 3106/20

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine Prozessvertretung durch eine

    OVG, Beschluss vom 06.03.2019 - 5 OA 23/19 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 E 685/18 -, juris Rn. 13 ff.; aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. etwa auch: BAG, Beschluss vom 02.09.2020 - 9 AZB 41/20 -, juris Rn. 12 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 7 Ta 71/19 -, juris Rn. 3 ff.) zutreffend davon ausgegangen, dass die Kosten für die Prozessvertretung durch eine bevollmächtigte Arbeitgebervereinigung, hier durch den ... (...), Aufwendungen im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO und dem Grunde nach erstattungsfähig sind (vgl. auch zur Vertretungsbefugnis des ... gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.04.2019 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 2 f. und vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 1 und zum Gebot der prozessualen "Waffengleichheit" der Beteiligten bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder - wie hier - durch einen sonstigen Bevollmächtigten: Bay. VGH, Beschluss vom 28.04.2014 - 3 C 14.440 -, juris Rn. 8; VG Ansbach, Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Ausgehend hiervon hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 E 685/18 -, juris Rn. 48 ff.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 06.03.2019 - 5 OS 23/19 -, juris Rn. 31; VG Ansbach, Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 -, juris Rn. 58) in Bezug auf die Prozessvertretung durch einen sonstigen Bevollmächtigten (hier durch eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO) - unabhängig von der Frage, ob nicht schon eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass die zur Festsetzung angemeldeten Kosten angemessen sind, wenn sie in ihrer Gesamtheit nicht die RVG-Gebühren eines fiktiv an die Stelle der Arbeitgebervereinigung tätigen Rechtsanwalts übersteigen (so: LAG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 7 Ta 71/19 -, juris Rn. 31) - ein zweistufiges Prüfungssystem entwickelt.

    Das VG Ansbach nimmt in seinem Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 - (juris Rn. 65) auf eine Mitteilung des Bayerischen Anwaltsvereins Bezug, nach der die Stundensätze im Zivil- und Verwaltungsrecht meist zwischen 180 und 300 EUR liegen.

    Damit bestehen keine Bedenken an dessen Angemessenheit (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 E 685/18 -, juris Rn. 97 [für einen von dem ... berechneten Stundensatz von 180 EUR]; VG Ansbach, Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 -, juris Rn. 65 [für einen von dem ... berechneten Stundensatz von 145 EUR]).

    Anders als der Kläger meint, kann für die Bewertung der Angemessenheit der von der ... geltend gemachten Stundensätze nicht der Entschädigungsrahmen des § 9 JVEG in der hier bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung herangezogen werden (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 E 685/18 -, juris Rn. 98 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697 -, juris Rn. 64; anders ohne nähere Begründung: Niedersächs. OVG, Beschluss vom 06.03.2019 - 5 OA 23/19 -, juris Rn. 69), der zu einer Absenkung des Stundensatzes auf einen Betrag von 65 bis 125 EUR pro Stunde führen würde.

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